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   LSG Bayern, 13.11.2018 - L 19 R 314/17   

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https://dejure.org/2018,51666
LSG Bayern, 13.11.2018 - L 19 R 314/17 (https://dejure.org/2018,51666)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13.11.2018 - L 19 R 314/17 (https://dejure.org/2018,51666)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13. November 2018 - L 19 R 314/17 (https://dejure.org/2018,51666)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf große Witwenrente; Besondere Umstände für von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggrund für die Heirat; Zusammenleben in einer eheähnlichen Gemeinschaft

  • rewis.io

    Beabsichtigte Eheschließung, Anmeldung zur Eheschließung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGB VI § 46 Abs. 2a
    Anspruch auf große Witwenrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Bayern, 13.11.2018 - L 19 R 314/17
    Dabei kommt es auf die (gegebenenfalls auch voneinander abweichenden) Beweggründe (Motive, Zielvorstellungen) beider Ehegatten an (BSG, Urteil vom 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R - nach juris).

    Die vom hinterbliebenen Ehegatten behaupteten inneren Umstände für die Heirat sind nicht nur für sich isoliert zu betrachten, sondern vor dem Hintergrund der zum Zeitpunkt der jeweiligen Eheschließung bestehenden äußeren Umstände in eine Gesamtwürdigung einzustellen und unter Berücksichtigung aller sonstigen Umstände des Einzelfalles zu bewerten (BSG, Urteil vom 06.05.2010 - B 13 R 134/08 R; BSG, Urteil vom 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R, jew. nach juris).

  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 134/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Bayern, 13.11.2018 - L 19 R 314/17
    Die vom hinterbliebenen Ehegatten behaupteten inneren Umstände für die Heirat sind nicht nur für sich isoliert zu betrachten, sondern vor dem Hintergrund der zum Zeitpunkt der jeweiligen Eheschließung bestehenden äußeren Umstände in eine Gesamtwürdigung einzustellen und unter Berücksichtigung aller sonstigen Umstände des Einzelfalles zu bewerten (BSG, Urteil vom 06.05.2010 - B 13 R 134/08 R; BSG, Urteil vom 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R, jew. nach juris).

    Demgemäß steigt mit dem Grad der Lebensbedrohlichkeit einer Krankheit und dem Grad der Offenkundigkeit zugleich der Grad des Zweifels an dem Vorliegen solcher vom hinterbliebenen Ehegatten zu beweisenden besonderen Umstände, die von diesem für die Widerlegung der gesetzlichen Annahme (Vermutung) einer Versorgungsehe bei einem Versterben des versicherten Ehegatten innerhalb eines Jahres nach Eheschließung angeführt werden (BSG, Urteile vom 05.05.2009 und vom 06.05.2010, a.a.O.).

  • BSG, 27.08.2009 - B 13 R 101/08 R

    Witwenrente - Versorgungsabsicht zur Begründung einen Hinterbleibenversorgung in

    Auszug aus LSG Bayern, 13.11.2018 - L 19 R 314/17
    Zwar sieht der Senat den Wunsch der Klägerin, mit der Eheschließung die Änderung ihres Ehenamens herbeizuführen, als einen von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggrund für die Eheschließung an (vgl. auch BSG, Urteil v. 27.08.2009 - B 13 R 101/08 R - nach juris), ohne dass - nach der Gesamtschau der objektiven und subjektiven Umstände - dieser Beweggrund den Versorgungszweck überwiegen würde noch diesem als zumindest gleichwertig anzusehen wäre.
  • LSG Bayern, 20.04.2011 - L 20 R 20/09

    1. Die Gründe, die gegen eine Versorgungsehe sprechen sollen, müssen um so

    Auszug aus LSG Bayern, 13.11.2018 - L 19 R 314/17
    Es ist bereits wiederholt entschieden worden (vgl. z.B. Bayer. Landessozialgericht, Urteil vom 20.04.2011 - L 20 R 20/09 - Rn. 41, veröffentlicht in juris), dass das Vorliegen einer Liebesbeziehung allein nicht ausreicht, die Vermutung über das Vorliegen einer Versorgungsehe hinreichend zu erschüttern, wenn die vorliegende schwere und akut lebensbedrohliche Erkrankung den Nachweis besonderer Gründe erforderlich macht (a.a.O. Rn. 40).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 20.10.2021 - L 7 R 138/17

    Rente wegen Todes aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Witwenrente -

    Maßgeblich ist vielmehr allein, dass eine potenzielle lebensbedrohliche Erkrankung, wie hier, zum Zeitpunkt der Eheschließung vorlag (vgl. Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 11. Dezember 2014, L 5 R 148/12; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 13. November 2018, L 19 R 314/17, Urteil des erkennenden Senats vom 31. März 2021, L 7 R 158/16).
  • SG Detmold, 24.08.2022 - S 11 R 612/21
    Denn das "Besiegelnwollen" der Beziehung und das Tragen eines gemeinsamen Namens, wie etwa von der Zeugin und Standesbeamtin X glaubhaft und nachvollziehbar dargestellt, sind vor allem nachdem sie erst nach Kenntnis der lebensbedrohlichen Erkrankung in den Vordergrund gerückt wurden, keine so bedeutsamen Gründe der Ehegatten, dass sie der gesetzlichen Vermutung zumindest gleichwertig wären (vgl. LSG München, Urteil v. 13.11.2018 - L 19 R 314/17).
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